Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Unternehmen Alexander Kunow Baltic Beats, (nachfolgend Baltic Beats / Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde/n genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und die, die hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Baltic Beats zum Gegenstand haben.

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 1 Absagen bzw. Vertragsrücktritte

(a) Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind schnellstmöglich mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten, sowie der Verdienstausfall auf den Kunden umgelegt werden.

Baltic Beats setzt eine angemessene Frist fest, je nach Zwischenzeit der Auftragsstellung und des Veranstaltungstermines, in der der Kunde oder auch Baltic Beats ohne jegliche Zahlung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten kann. Die Höhe der Stornogebühren zu Baltic Beats bei Überschreitung der Frist sind hier in der den AGB unter $6 festgelegt. Sollte der Kunde am Veranstaltungstag den Vertrag kündigen wollen, so kann Baltic Beats auf Einhaltung des Vertrages bestehen oder auf die volle Zahlung des Auftragsvolumen. Wird keine Frist innerhalb des Vertrages festgesetzt, gilt der gesetzlich vorgeschriebene Fristzeitraum von 30 Tagen vor Ausführungsbeginn. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die jeweilige Leistung ausgeführt wurde.

(b) Falls der Auftragnehmer innerhalb der Frist zurücktritt, verpflichtet sich dieser adäquaten Ersatz zu stellen. Dies gilt für die Anmietung von Gegenständen und die damit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen von Baltic Beats.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Baltic Beats sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden, sowie die Auftragsbestätigung durch Baltic Beats bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit, bei Vermietung von Veranstaltungsequipment, beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Baltic Beats (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Baltic Beats ; auch wenn der Transport durch Baltic Beats erfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch Tage an denen die Mietgegenstände abgeholt / von Baltic Beats angeliefert und zurückgegeben / von Baltic Beats abgeholt werden, also auch angebrochene Tage. Werden Mitgegenstände nach 12:00 abgeholt und vor 12:00 zurückgegeben, wird für den Abholungs- und Rückgabetag, zusammen nur ein Tag berechnet.

Nicht zurückgebrachte Anlagen werden zu einem erhöhten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 25,00 EUR.

Bei unvollständiger Rückgabe wird der Mietvertrag für die ausstehenden oder unvollständigen Geräte bis zur vollständigen Rückgabe verlängert. Es gelten die regulären Preise laut Preisliste. Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebebänder und Kabelbinder werden sofort als Verlust berechnet.

Entsteht Baltic Beats eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zurück gegebenen Geräte zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, übernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten. Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

§ 4 Mietpreis

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 23758 Oldenburg.

 § 5 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist Baltic Beats berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen. Zusatzaufträge werden mit einem Nachtragsangebot zu den von uns üblichen Preisen für Material und Stundenlöhnen berechnet. Vor Beginn der Zusatzdienstleistung muss vom Auftraggeber ein Nachtragsangebot bestätigt werden.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vor Auftragsbeginn innerhalb der Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt:

30 % des vereinbarten Auftragspreises, wenn spätestens 30 Tage vor Auftragsbeginn storniert wird,

50 % des vereinbarten Auftragspreises, wenn spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert wird,

80 % des vereinbarten Auftragspreises, wenn spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn storniert wird.

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei Baltic Beats maßgeblich.

§ 7 Durchführung

Der Kunde trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. Baltic Beats kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen ab zu sehen oder die Preise zu senken.

§ 8 Zahlung

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind,

ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Termin zu entrichten. Baltic Beats ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 9 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

Baltic Beats verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.

(a)     Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen

Baltic Beats unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.

Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Baltic Beats nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.

(b)     Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Baltic Beats nach eigener Wahl zum Austausch / Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Baltic Beats zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Kunde in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Kunde das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Kunden an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.

Werden Geräte, hinsichtlich derer Baltic Beats die zusätzliche Verpflichtung vom Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Kunden dennoch ohne Fachpersonal von Baltic Beats angemietet, haftet Baltic Beats für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich ist.

(c)     Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere für verschuldensunabhängige Schadenersatzabhängige wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Kunden entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).

(d)      Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Baltic Beats erfolgt, hat der Kunde Baltic Beats vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Baltic Beats keine Gewähr.

§ 10 Schadenersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Baltic Beats beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Baltic Beats ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Baltic Beats. Des Weiteren übernimmt Baltic Beats keine Haftung für Immissionsschäden (Hörschäden oder ähnliches).

§ 11 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Baltic Beats

Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Baltic Beats zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschuss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschuss zugunsten von Baltic Beats ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren konnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Baltic Beats von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritten freizuhalten, soweit Baltic Beats Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet. Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.

§ 12 Pflichten des Kunden Während der Mietzeit

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Baltic Beats ist während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich vom fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure (VDE), zu sorgen.

Der Kunde hat für eine störungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung zu Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -Schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neubeschaffungswertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Kunde den Neubeschaffungswert zu erstatten.

§ 13 Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, dass allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Baltic Beats auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt Baltic Beats die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

§ 14 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, in Anspruch nahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet Baltic Beats unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe kann während der Geschäftszeiten oder nach Absprache erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vollständig, im sauberen, einwandfreien Zustand und geordnet zurückzugeben. Baltic Beats behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die Rüge lose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht möglich, so hat der Kunde Baltic Beats hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Baltic Beats bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.

§ 16 Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Baltic Beats und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Oldenburg in Holstein.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am nächsten kommt.

§ 17 Datenschutz / DSGVO

Alle vom Kunden übermittelten Daten, werden nur für die eigene Verwaltung gespeichert und nicht an dritte übergeben.